Punktekonto online abfragen: Jetzt in 3 Schritten für nur 29,90 € zu Ihrem Punktestand in Flensburg!

1. Angaben zur Person

FAQ

Sie möchten ohne viel Aufwand erfahren, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben? Gerne übernehmen wir den Bearbeitungsaufwand und fragen für Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Abfrage abläuft, welche Angaben wir von Ihnen benötigen und was auf dem Antwortbogen aus Flensburg steht.

Wie funktioniert die Abfrage über unser Online-Formular?

Ihr Punktestand ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gespeichert. Dieses ist verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Auskunft zu erteilen.

Um zu erfahren, wie viele Punkte Sie in Flensburg haben, können Sie unser Online-Formular nutzen. Dazu müssen Sie alle Felder wahrheitsgemäß ausfüllen. Mit Ihrer Unterschrift am Ende der Anfrage bevollmächtigen Sie uns, für Sie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister zu beantragen.

Wir bearbeiten anschließend Ihre Angaben und stellen für Sie die Auskunftsanfrage beim KBA. Die Antwort vom KBA mit dem entsprechenden Auszug über Ihren Punktestand leiten wir per Email nach Erhalt an Sie weiter.

Welche Angaben sind nötig?

Damit wir die Anfrage beim KBA für Sie übernehmen können, benötigen wir Angaben zu Ihrer Person. Dazu gehören:

Durch diese Angaben kann Sie das KBA eindeutig Ihrer Verkehrssünderdatei zuweisen.

Mit der Unterschrift bevollmächtigen Sie uns, die Punkteabfrage für Sie durchzuführen. Die Unterschrift sollte demnach möglichst genau sein – ein Punkt oder ein einzelner Strich reichen nicht aus.

Beachten Sie: Genaue und wahrheitsgemäße Angaben sind Voraussetzung für die korrekte Anfrage beim KBA. Prüfen Sie vor dem Absenden deshalb, ob Ihre Eingaben richtig ausgeschrieben sind (mit dem Zurück-Button können Sie sich durch die einzelnen Formularschritte klicken). Es ist wichtig, dass Sie alle Felder richtig ausfüllen. Stimmen die Angaben nicht, bekommen Sie keine aussagekräftige Auskunft.

Selbstverständlich sorgen wir für einen absolut vertraulichen Umgang mit Ihren Daten.

Was sind die Vorteile unserer Abfrage?

Nachdem Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, fällt für Sie kein weiterer Aufwand an. Alle weiteren Bearbeitungsschritte übernehmen wir: Sie müssen weder weitere Formulare ausfüllen noch die Kommunikation mit dem KBA auf sich nehmen.

Im Gegensatz zur kostenlosen Anfrage beim KBA, die Sie selbst stellen müssten, bleibt Ihnen bei unserer Online-Abfrage das Einscannen von Personalausweis, Reisepass oder die z.T. kostenpflichtige Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch Ihre Stadt oder Gemeinde erspart. Ein Kartenlesegerät benötigen Sie anders als beim KBA für unsere Online-Abfrage ebenfalls nicht.

Sobald uns Ihr Auszug aus dem Fahreignungsregister vorliegt, erhalten Sie Ihre Auskunft außerdem zeitnah und bequem per Email.

Wie lange dauert die Abfrage?

Die Bearbeitungsfristen hängen maßgeblich vom Beantwortungszeitraum des KBA ab. In der Regel liegt der Bearbeitungszeitraum zwischen 7 und 21 Tagen.

Sobald Ihr Auszug vorliegt, leiten wir diesen direkt per Email an Sie weiter, sodass es zu keinen Verzögerungen aufgrund des Postwegs kommt.

Ist die Abfrage direkt vom KBA?

Wir leiten Ihre Abfrage direkt an das KBA weiter. Auch das Antwortformular, welches wir Ihnen per Email zusenden, wird von dem KBA selbst ausgestellt.

Wieso ist die Abfrage kostenpflichtig?

Da wir an Ihrer Stelle eine Anfrage an das KBA stellen, fallen für diesen Service Bearbeitungsgebühren an, um den entsprechenden Aufwand auszugleichen. Die Kosten für die Abfrage werden Ihnen detailliert und übersichtlich vor der endgültigen Bestätigung des Auftrages angezeigt. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Welche Zahlungsarten werden akzeptiert?

Ihnen stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Aus folgenden Zahlungsarten können Sie wählen:

Beachten Sie, dass wir die Bearbeitung Ihrer Anfrage erst mit Zahlungseingang beginnen können.

Was ist das KBA?

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg speichert im Fahreignungsregister alle Verkehrssünden, die mit mindestens einem Punkt bestraft wurden. Punkte, Maßnahmen oder Entscheidungen bezüglich Ihres Führerscheins sowie begangene Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten sind dort eingetragen. Das KBA leitet diese Informationen an zuständige Stellen weiter, wenn Sie z. B. so viele Punkte angesammelt haben, dass Sanktionen drohen.

Das KBA ist keine Bußgeldstelle, vielmehr archiviert es die Vergehen im Verkehr.

Was steht alles auf dem Auszug aus dem Fahreignungsregister?

Der Antwortbogen des KBA gibt Ihnen Aufschluss über Ihren aktuellen Punktestand. Sollten Punkte vorhanden sein, bekommen Sie zudem konkrete Informationen zu den einzelnen Punkten: Für jedes Verkehrsdelikt erhalten Sie einen separaten Bogen. Dieser listet den Tatbestand, das Bußgeld, die Anzahl an Punkten und die entsprechende Rechtsgrundlage auf. Zudem finden Sie oben rechts auf diesem Bogen das Tilgungsdatum der jeweiligen Punkte. Dies ist das Datum, an welchem das Vergehen verjährt und nicht mehr in den Punktestand eingerechnet wird.

Des Weiteren beinhaltet die Auskunft aus dem Fahreignungsregister Informationen zu den Punkten, die Sie vor der Punktereform im Mai 2014 erworben haben und deren Umrechnung in das neue System.